Verbandsmitteldefinition/Änderungen im SGB V §132a/Haftungsrecht in der Wundversorgung
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Datum: | Mittwoch, 19. November 2025 |
Art: | Live Webinar |
Beginn: | 15:00 |
Dauer: | 1 Stunde und 30 Minuten |
Fortbildungs-Nr.: | LW-1911-1500-25 |
Live-Webinar: Online Fortbildung mit live referierenden Dozenten.
Verbandsmitteldefinition/Änderungen im SGB V §132a/Haftungsrecht in der Wundversorgung
Ab dem 02. Dezember 2025 tritt eine gesetzliche Neuregelung in Kraft, die die Definition von Verbandmitteln grundlegend verändert. Diese Anpassung betrifft nicht nur Hersteller und Krankenkassen, sondern hat auch unmittelbare Auswirkungen auf die tägliche Praxis in der Versorgung von Patientinnen und Patienten.
In dieser Schulung möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen geben, die praktischen Konsequenzen erläutern und gemeinsam erarbeiten, worauf Sie ab Dezember 2025 besonders achten müssen. In Bezug auf dieser Themen, werden wir uns auch mit den Thema Haftungsrecht in der Wundversorgung beschäftigen.
Themenpunkte
- Verbandsmitteldefinition – was ändert sich ab dem 02.12.2025 und wie kann ein Regress verhindert werden?
- Änderungen im SGB V §132a – Spezialisierung in der ambulanten Wundversorgung und was ändert sich jetzt?
- Haftungsrecht in der Wundversorgung
Wir freuen uns auf Deine Teilnahme!