W-0604-09 Belehrung nach §43 IfSG für den Umgang mit Lebensmitteln

ab 15,00

Datum:Mittwoch, 6. April 2022
Art:ZOOM Webinar
Beginn: 09:00 Uhr
Dauer:90 Min
Fortbildungs-Nr.:W-0604-14

Der Arbeitgeber hat Personen, die eine der in § 42 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des IfSG genannten Tätigkeiten ausüben, nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre über die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtung nach Absatz 2 zu belehren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren. Diese Unterweisung sensibilisiert Mitarbeitende für einen adäquaten Umgang mit Lebensmitteln und informiert über bestehende Mitwirkungspflichten und Verbote.